Auszug aus Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungs-Bedingungen

Stand Januar 2023

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Preise

Innerhalb Deutschlands: in Euro per Stück netto, freibleibend, zzgl. des am Tage der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuersatzes
Außerhalb Deutschlands: in Euro per Stück netto, freibleibend, zzgl. Einfuhrumsatzsteuer und Verzollung

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind zahlbar 14 Tage netto. Ansonsten gelten unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Mindestbestellwert

Nettowarenwert € 100,00

Mindermengenzuschlag

Ist der Nettowarenwert geringer als der Mindestbestellwert, so erheben wir einen Mindermengenzuschlag von € 25,00.

Lieferung an Dritte

€ 10,00 Bearbeitungspauschale für neutrale Lieferung.

Mengenrabatt

Kann auf Anfrage vereinbart werden.

Versand-Frachtkosten

Innerhalb Deutschlands: 

  • Nettowarenwert < € 1.500,00   Die anfallenden Frachtkosten werden je nach Gewicht und Versandart in Rechnung gestellt.
  • Nettowarenwert ≥ € 1.500,00   DAP inkl. Verpackungskosten

Außerhalb Deutschlands: wird im Einzelnen vereinbart.

Rücklieferungen

sind nur nach vorheriger Absprache mit unserem Verkaufsteam möglich. Die retournierten Artikel dürfen nicht älter als 1 Jahr sein. Sie müssen originalverpackt und in einem wiederverkaufsfähigen Zustand sein. Warenrücksendungen können erst ab einem Waren-Netto-Wert von mindestens € 150,00 bearbeitet werden. Ware, die wir nicht lagernd führen (Sonderbeschaffungen) oder Ware, die speziell für Sie angefertigt wurde, kann nicht zurückgenommen bzw. gutgeschrieben werden.

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Kosten und Ablauf

Für Überprüfung und Wiedereinlagerung berechnen wir 25 % des Warenwerts, mindestens jedoch € 30,00.

Jede Waren-Rücksendung muss per Rücklieferungsformular angekündigt werden. Durch den entsprechenden Sachbearbeiter wird daraufhin eine Rücknahme-Nummer vergeben und Ihnen ein Formular „Rücknahmeanforderung“ zugesandt. Ihre Warenrücksendung muss diese Rücknahme-Nummer deutlich sichtbar auf dem Paket und Ihrem Rücklieferschein aufweisen und uns frei Haus zugestellt werden. Andernfalls wird die Annahme verweigert. Stellt sich im Laufe der Bearbeitung heraus, dass die retournierten Produkte beschädigt oder bereits verarbeitet wurden, werden wir diese nicht gutschreiben, sondern umgehend verschrotten.

Technische Daten

Maßangaben, Abbildungen und technische Beschreibungen sind unverbindlich. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Prüfungsbestimmungen nach DIN 3230. Für Heizungs- und Rohrleitungs-Armaturen gilt die Leckrate 3 und für Spezialarmaturen die Leckrate 1.

Wir behalten uns Änderungen nach dem Stand der Technik vor. Ansonsten gelten unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die Sie im vollen Wortlaut auf nachfolgender Seite finden. Gerichtsstand ist in allen Fällen Schorndorf. Mit Erscheinen dieser Liste werden alle früheren Preisvereinbarungen und -Listen ungültig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Januar 2023

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I. Angebot und Auftrag

1. Unsere Angebotspreise sind stets freibleibend, darin enthaltene Lieferangaben unverbindlich. Zwischenverkäufe bleiben vorbehalten. Bei Änderungen der Kostenfaktoren halten wir uns an die Preise nicht gebunden. Alle Aufträge werden nur aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt. Durch Erteilung von Aufträgen erkennen die Besteller unsere Verkaufs-/Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich an. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. An uns gerichtete Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Ware, die nicht vorrätig ist, sind wir berechtigt, innerhalb von drei Wochen nach Auftragserteilung die Annahme abzulehnen.

II. Preise

1. Die Preise gelten in Euro, freibleibend, inklusive Verpackung. Ein bis zur Fertigstellung der Waren durch Verteuerung der Rohstoffe oder durch Steigen der Löhne und Unkosten bedingter Preisaufschlag bleibt uns vorbehalten. Mündlich getroffene Preisvereinbarungen gelten nur, sofern sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Alle nach dem Vertragsabschluss gesetzlich neu eingeführten Abgaben sowie etwaige Erhöhungen von Frachten, Zöllen usw., durch welche die Ware indirekt oder direkt verteuert wird, gehen zu Lasten des Käufers. Durch die Bezahlung der Kostenanteile für Werkzeuge, Modelle und Kokillen erwirbt der Käufer kein Anrecht auf die Gegenstände selbst. Dieselben bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Sämtliche Post- und Expressgutsendungen im Auftrage des Käufers an Dritte werden mit einem entsprechenden Preisaufschlag berechnet.

3. Wir behalten uns im Fall von Rahmenverträgen das Recht vor, für Überlieferungen (= Mengenerhöhungen) Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

III. Verpackung

Unsere Preise gelten in Euro, freibleibend, inklusive Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen (wir sind Interseroh- und ARA-zertifiziert). Die Verpackungskosten stellen einen Teil der Ware dar und sind mit dieser bei Fälligkeit der Rechnung zu bezahlen.

IV. Versand

1. Versand und Transport erfolgen stets auf Gefahr des Bestellers; auch dann, wenn die Ware evtl. frei Bestimmungsort geliefert wird. Jede Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unser Werk verlässt oder sobald die Ware dem Besteller von uns zur Verfügung gestellt wird.
Die Verantwortung für Transportschwierigkeiten jeder Art trägt der Besteller.
Die günstigste Versandart wird von uns ohne Verbindlichkeit gewählt.
Versicherungen gegen Schäden aller Art, Einhaltung von Lieferfristen usw. werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers, unter Berechnung der verauslagten Beträge, vorgenommen. Die auf dem Transport in Verlust geratenen Warensendungen entbinden in keinem Fall von der Bezahlung der Rechnung. Der Nachweis der Auslieferung wird von uns erbracht.

2. Wir sind berechtigt, bei Postsendungen die Gebühren über die erfolgte Auslieferung in Rechnung zu stellen. Bei besonders vereinbarten frachtfreien Lieferungen vergüten wir nur eine normale Stückgutfracht. Erfolgt der Versand durch Express- oder Eilgut, aufgrund evtl. nicht eingehaltener Lieferangaben, so sind wir nicht verpflichtet, die Mehrkosten hierfür zu übernehmen.

V. Liefertermin

Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber für uns unverbindlich. Überschreitungen der Lieferzeit berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Schadensersatzforderungen. Alle Fälle höherer Gewalt sowie Verkehrs-, Bahn-, Wege- und Schiffssperren, Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Arbeitskräften, Laderaum, Betriebs- und Rohmaterialien sowie unvorhergesehene Ereignisse jeder Art, welche die Preis- und Betriebsverhältnisse bei uns und unseren Unterlieferanten beeinflussen, ferner Streiks, Mobilmachung und Krieg - auch zwischen fremden Staaten, sofern dies die allgemeine Wirtschaftslage beeinflusst - entbinden uns von der Einhaltung der Lieferzeit und geben uns das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns zusteht. Konventionalstrafen werden von uns in keinem Fall anerkannt.

VI. Abweichungen von Maß, Gewicht und Menge

Abbildungen, Maße, Gewichte, die in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben usw. enthalten sind, sind nicht verbindlich. Abänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Mehr- oder Mindergewichte, soweit sie im Rahmen handelsüblicher Toleranzen (+/- Toleranz) liegen, berechtigen nicht zu Preiskürzungen oder Beanstandungen.

VII. Beanstandungen/Rüge

1. Beanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Beschädigt ankommende Warensendungen müssen sofort im Beisein des Zustellers auf Gewicht und Stückzahl nachgeprüft werden. Eine amtliche Schadenfeststellung ist uns sofort zuzusenden.
Wir haften für Mängel, die auf fehlerhafte Werkstoffe oder mangelhafte Arbeit zurückzuführen sind in der Weise, dass wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche Schäden, die auf obige Mängel zurückzuführen sind, in unserem Auslieferungslager entweder durch Reparatur oder Ersatzlieferung beseitigen. Darüberhinausgehende Verbindlichkeiten, Übernahme weiterer Kosten, Erstattung von Frachten, Arbeitslöhnen oder Schadenersatzansprüche jeglicher Art lehnen wir ab.

2. Für Schäden, die infolge unsachgemäßer Montage oder Behandlung, übermäßiger Inanspruchnahme oder natürlicher Abnutzung entstanden sind, kommen wir nicht auf. Auch Beanstandungen über die Berechnung von Waren können wir nur prüfen und werden nur anerkannt, sofern sie innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Reklamationen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

VIII. Abnahme

1. Falls der Besteller mit der rechtzeitigen Abnahme einer Lieferung in Verzug gerät, steht es uns frei, entweder einseitig die Erfüllung oder überhaupt die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
Soweit ein Vertrag noch nicht vollständig abgewickelt ist, kann für eine noch zu liefernde Restmenge Vorauszahlung gefordert werden. Ist bei termingerechter Fertigstellung der Waren die Abnahme durch den Besteller gleich aus welchen Gründen nicht rechtzeitig möglich, so sind wir berechtigt, mit dem Tage der Fertigstellung unsere Rechnung zu erteilen, die bei Fälligkeit, unabhängig von der Abnahme zu bezahlen ist.

2. Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

3. Im Fall von Rahmenverträgen muss die gesamte vereinbarte Warenmenge innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer abgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, sind wir berechtigt, etwa entstehende Mehrkosten hierdurch gegenüber dem Besteller geltend zu machen.

IX. Annahme

Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

X. Gewährleistung

Wir übernehmen wie folgt die Haftung für Mängel an der Ware:

1. Während eines Zeitraumes von 24 Monaten ab Lieferung der Waren, hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung).
Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen (Fehlschlagen der Nachbesserung) und sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten oder die Minderung verlangen.

2. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

XI. Eigentumsvorbehalt

1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, sofern der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Im Fall der Annahme von Wechseln und Schecks gilt die geschuldete Zahlung erst als mit deren Einlösung bewirkt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldo-Forderungen. Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Herausgabe-, Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem bearbeiteten Gegenstand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.

2. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern und zu verarbeiten. Verpfändung oder Sicherungsübertragung ist ihm untersagt. Von bevorstehender und bei Vollzug einer Verpfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware - gleich in welchem Zustand -, so tritt er hierdurch jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung für den Drittkäufer bekanntzugeben und die uns für die Geltendmachung unserer Rechte gegen den Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

XII. Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen werden am Tag der Lieferung erteilt und sind, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, zahlbar 14 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug.
Für die Dauer des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Bankkredite zu berechnen. Kostenanteile für Werkzeuge, Modelle und Kokillen sind bei der Auftragserteilung in bar zu zahlen.

2. Voraussetzung eines Zahlungszieles ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers. Wenn wir nach Vertragsabschluss Auskünfte erhalten, die die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe äußerst bedenklich erscheinen lassen, oder wenn Tatsachen auftreten, welche einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, wie beispielsweise eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Zahlungseinstellung, Geschäftsaufsicht, Konkurs, Insolvenz, Geschäftsauflösung, Übergabe usw., oder wenn der Besteller Vorräte, Außenstände oder gekaufte Waren verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt, fällige Rechnungen trotz Mahnungen nicht bezahlt, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheit zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen oder, soweit eine andere Zahlungsart als Barzahlung vereinbart wurde, Barzahlung zu fordern. Erfolgt Zahlung durch Akzept, so gehen alle Spesen und Kosten die hierdurch entstehen zu Lasten des Bestellers.

3. Unberechtigte Abzüge, auch für solche Beträge aus Schadensrechnungen, dürfen bei unseren Rechnungen aus Warenlieferungen nicht in Abzug gebracht werden.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Für die Lieferung kann etwas anderes vereinbart werden.

2. Allgemeiner Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden mittelbaren und unmittelbaren Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens.

3. Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XIV. Sonstiges

1. Bei uns bestellte und gelieferte Sonderanfertigungen sind in jedem Fall von der Rückgabe ausgeschlossen.

2. Wir behalten uns vor, bei nicht produktbedingten Mängeln und nachgewiesenen nicht anlage-/montagebedingten Mängeln (= unberechtigt erhobene Mängelrügen) die Kosten für die örtliche Überprüfung, Prüf- und Laborkosten, sonstige Sachverständigenkosten, die im Zusammenhang mit der Überprüfung entstehen etc., dem Besteller in Rechnung zu stellen, für den Fall, dass sich herausstellt, dass eine Fehlerhaftigkeit nicht gegeben ist bzw. sich die Mängelrüge als unberechtigt erweist. Der Besteller verpflichtet sich insoweit zur Erstattung der geltend gemachten Kosten.

3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Willen und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

4. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs-/Lieferungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

5. Etwa getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

 

WESA-Armaturen GmbH
Geschäftsführer Christoph Maier | Manuel Maier
Amtsgericht Stuttgart | Handelsregister HRB 280 466